Was kann ich lagern?
Sie können fast alle Gegenstände lagern, sofern hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren und/oder Schäden entstehen können.
• Einlagerung von ausschließlich trockenen Gegenständen
• keine Lagerung von Tieren und Pflanzen
• Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Produkten von artgeschützten Tieren, Abfallstoffen
oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten
• keine Lagerung von verderblichen Gegenständen sowie solche, die für Ungezieferbefall
geeignet sind
• keine Einlagerung von Wertgegenständen wie Pelze, Juwelen oder Bargeld
Die Lagerung von Gütern, die folgende Eigenschaften aufweisen, ist ausdrücklich untersagt:
• Feuer- oder explosionsgefährlich
• Radioakiv
• Zur Selbstzündung neigend
• Giftig
• Ätzend
• Übel riechend